Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel. Die Kosten für diese Produkte werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Treppensteiger, aber auch Betten. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Pflegekasse, welche Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse in Frage